Archiv Erklärung zur Unternehmensführung 2022
Das Prinzip guter Corporate Governance gilt im gesamten HOCHTIEF-Konzern. Corporate Governance bezeichnet die Grundsätze und den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
Erklärung zur Unternehmensführung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und für den HOCHTIEF Konzern gemäß § 289f HGB und § 315d HGB (Bilanzstichtag 31. Dezember 2021)
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (Oktober 2021)
- Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
- Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der
- Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse
Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend über die Corporate Governance bei HOCHTIEF gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Im Oktober 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die über den oben aufgeführten Link abrufbar ist.
Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands (§§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktG)
Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Unternehmen wie die HOCHTIEF Aktiengesellschaft verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Außerdem ist zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Dabei durfte bei der erstmaligen Festlegung die Umsetzungsfrist nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen.
Der Aufsichtsrat der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hatte am 24. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 0% und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen. Damit wurde bezüglich des Vorstands der aktuelle Stand festgehalten. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft jeweils eine Zielgröße von 7,69% und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen; diese Zielgröße bezieht sich nur auf die HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ohne Tochtergesellschaften). Damit wurde der aktuelle Stand festgehalten.
Zum Ende der Umsetzungsfrist am 30. Juni 2017 lag der Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft auf Höhe der Zielgröße von 0%. Das für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands gesetzte Ziel von 7,69% wurde mit 11,1% übertroffen. Das für die zweite Führungsebene gesetzte Ziel von 7,69% wurde mit 25,0% sogar deutlich übertroffen.
In 2017 hatte der Aufsichtsrat der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft erneut die Zielgröße von 0% beschlossen; diese Zielgröße bezog sich nur auf die HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ohne Tochtergesellschaften). Als Umsetzungsfrist wurde die Zeit bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Damit wurde bezüglich des Vorstands der damals aktuelle Stand festgehalten.
Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft die Zielgröße von 11,1% und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands die Zielgröße von 25,0% beschlossen; diese Zielgrößen beziehen sich nur auf die HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ohne Tochtergesellschaften). Als Umsetzungsfrist wurde jeweils die Zeit bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Damit wird bezüglich beider Führungsebenen der aktuelle Stand festgehalten. Dies schließt eine Steigerung des Frauenanteils auf diesen beiden Führungsebenen bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht aus.
Auch für alle weiteren im HOCHTIEF-Konzern von dem Gesetz betroffenen Gesellschaften sind Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung sowie die Umsetzungsfristen festgelegt worden.
HOCHTIEF-Satzung 2021
PDF (633.6 KB)Einhaltung der Mindestanteile bei der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands mit Frauen und Männern gemäß §§ 96 Abs. 2, 76 Abs. 3a AktG
Für den Aufsichtsrat der HOCHTIEF Aktiengesellschaft als börsennotierter und zugleich voll mitbestimmungspflichtiger Gesellschaft gilt seit 2016 ein gesetzlicher Mindestanteil von jeweils 30% Frauen und 30% Männern bei Neubesetzungen von freiwerdenden Aufsichtsratsmandaten. Mit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat und einer gerichtlichen Bestellung im Frühjahr 2021 sind die Mindestanteile eingehalten worden. Seit diesem Zeitpunkt gehören dem Aufsichtsrat 5 Frauen und 11 Männer an.
Im August 2021 ist das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) in Kraft getreten. Mit der Neuregelung müssen in Gesellschaften, die (i) über mehr als drei Vorstandsmitglieder verfügen und (ii) sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind, zukünftig mindestens eine Frau und ein Mann als Vorstandsmitglied bestellt werden (§ 76 Abs. 3a AktG).
Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft besteht aus einer Frau und vier Männern und entspricht somit der gesetzlichen Anforderung.
Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse
1. Aufsichtsrat
Zur Implementierung eines Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat hat dieser sowohl Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen. Ziel ist es, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Der Aufsichtsrat ist weiterhin so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei kann nicht erwartet werden, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied über alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang verfügt. Allerdings soll für jeden Bereich der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Aufsichtsratsmitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, so dass die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder abgedeckt werden:
-
Vielfalt (Diversity)
Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes setzt sich der Aufsichtsrat der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen.
-
Kompetenzprofil
Die Aufsichtsratsmitglieder sollen insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des HOCHTIEF-Konzerns als globaler Hochbau- und Infrastruktur-Baukonzern als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse
- in der Führung eines großen, international tätigen Unternehmens;
- in der Bauindustrie allgemein und insbesondere im Bereich von komplexen Vorhaben in den Bereichen Verkehrs-, Energie-, soziale und urbane Infrastruktur sowie im Minengeschäft;
- in den wesentlichen Märkten, in denen der HOCHTIEF-Konzern tätig ist;
- im Controlling/Risikomanagement und
- auf dem Gebiet Governance/Compliance.
Darüber hinaus muss im Hinblick auf die Anforderungen von §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG jeweils mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit der Branche für große Hoch- und Infrastrukturbauten vertraut sein.
-
Internationale Expertise
Mit Blick auf die internationale Tätigkeit des HOCHTIEF-Konzerns soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. Diesem internationalen Profil kann in mehrfacher Weise Rechnung getragen werden.
Dabei ist Internationalität nicht nur im Sinne einer bestimmten Staatsangehörigkeit zu verstehen. Hierzu trägt auch ein unterschiedlicher kultureller Hintergrund bei (Ethnizität). Entscheidend sind interkulturelle Prägungen sowie Erfahrungen, die nicht zuletzt auch im Rahmen der Ausbildung bzw. in der beruflichen Tätigkeit erworben sein können.
-
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 80 Jahre sind.
-
Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte
Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben die angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseignerseite im Sinne des DCGK festgelegt. Danach soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Mindestens zwei Anteilseignervertreter sollen unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Darüber hinaus sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des HOCHTIEF-Konzerns ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.
Art und Weise der Umsetzung
Die Umsetzung der mit dem Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat verfolgten Ziele ist durch die Verankerung seiner Bestandteile in Gesetz, Geschäftsordnung und Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat gewährleistet. Für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat stellt zudem der Nominierungsausschuss sicher, dass die Ziele in Bezug auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingehalten werden. Bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat berücksichtigt der Ausschuss die vorgenannten Ziele. Außerdem nimmt der Ausschuss hierbei auch die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium in Betracht.
Erreichte Ergebnisse
Mit der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats als Ergebnis der Neuwahlen des Aufsichtsrats im Frühjahr 2021 entspricht der Aufsichtsrat den Anforderungen des vorgenannten Diversitätskonzeptes:
- Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Frühjahr 2021 gehören dem Gremium 5 Frauen und 11 Männer an.
- Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit einem Studienabschluss als Bauingenieur an. Darüber hinaus gehören dem Aufsichtsrat Mitglieder mit einem kaufmännischen oder juristischen Studienabschluss sowie eine Wirtschaftsprüferin an.
- 6 Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben langjährige Erfahrungen in der Bauindustrie oder verwandten Industriezweigen; 6 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben langjährige Erfahrungen in der Bauindustrie durch die Tätigkeit im HOCHTIEF-Konzern.
- Alle 8 Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben bereits im Ausland gelebt und/oder gearbeitet.
- Von den 8 Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat haben 6 (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit (Spanien/Polen).
- Nach der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist mehr als die Hälfte der Mitglieder der Anteilseigner unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand (Herr Pedro López Jiménez, Frau Beate Bell, Herr José Luis del Valle Pérez, Herr Dr. Francisco Javier Garcia Sanz, Frau Patricia Geibel-Conrad, Herr Luis Nogueira Miguelsanz, Frau Christine Wolff). Darüber hinaus sind vier Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Dies sind die drei vorgenannten Damen und Herr Dr. Garcia Sanz.
- Im Hinblick auf die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat geht der Aufsichtsrat davon aus, dass allein die Ausübung des Aufsichtsratsmandats als Arbeitnehmervertreter keine Zweifel an der Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter begründen kann.
- Die festgelegte Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bei der Wahl bzw. Bestellung aller Mitglieder des Aufsichtsrats beachtet worden.
- Mit nur einer Ausnahme hat kein Aufsichtsratsmitglied dem Gremium länger als 12 Jahre angehört.
- Kein Aufsichtsratsmitglied übt eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei wesentlichen Wettbewerbern des HOCHTIEF-Konzerns aus oder steht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber.
- Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder an, mit Ausnahme eines Mitglieds des Aufsichtsrats, das früher kurzfristig gemäß § 105 Abs. 2 AktG Stellvertreter eines fehlenden Vorstandsmitglieds war.
2. Vorstand
Für die Zusammensetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat eine angemessene „Vielfalt der Denkweisen“ an. Dies umfasst eine breite Vielfalt in Bezug auf Internationalität sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Der Aufsichtsrat bewertet die Erreichung dieses Ziels unter anderem aufgrund folgender spezifischer Indikatoren:
- Angemessener Anteil von Mitgliedern mit internationalem Hintergrund (z. B. aufgrund von Herkunft oder langjähriger Berufserfahrung im Ausland), idealerweise mit Bezug zu den Regionen, in denen HOCHTIEF tätig ist;
- Angemessene Vielfalt (Frauen/Männer) im Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund.
Außerdem hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Danach darf ein Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt seiner Bestellung nicht älter als 69 Jahre sein.
Art und Weise der Umsetzung
Die Umsetzung der mit dem Diversitätskonzept für den Vorstand verfolgten Ziele ist durch die Verankerung im Gesetz und den entsprechenden Umsetzungsbeschluss des Aufsichtsrats gewährleistet. Zudem stellt der Personalausschuss des Aufsichtsrats durch seine Kandidatenvorschläge für das Plenum sicher, dass die Ziele des Diversitätskonzepts für den Vorstand eingehalten werden.
Erreichte Ergebnisse
- Seit September 2021 gehören dem Gremium eine Frau und vier Männer an.
- Dem Vorstand gehören zwei Mitglieder mit einem Studienabschluss als Bauingenieur an. Darüber hinaus gehören dem Vorstand drei Mitglieder mit einem kaufmännischen Studienabschluss bzw. Wirtschaftsdiplom an.
- Alle Vorstandsmitglieder haben langjährige Erfahrungen in der Bauindustrie oder verwandten Industriezweigen, auch durch die Tätigkeit im HOCHTIEF-Konzern.
- 4 Vorstandsmitglieder haben bereits im Ausland gelebt und/oder gearbeitet.
- 2 Vorstandsmitglieder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (Spanien).
- Die festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist bei der Bestellung aller Mitglieder beachtet worden.
Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. HOCHTIEF strebt - wie bei allen oberen Führungskräftepositionen im Konzern - an, Vorstandspositionen überwiegend mit im Unternehmen entwickelten Kandidaten zu besetzen. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidaten vorzuschlagen.
Die langfristige Nachfolgeplanung von HOCHTIEF orientiert sich an der Unternehmensstrategie. Grundlage ist eine systematische Führungskräfteentwicklung mit den folgenden wesentlichen Elementen:
- Frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten (weibliche und männliche Kandidaten)
- Systematische Entwicklung der Führungskräfte durch die erfolgreiche Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung, möglichst in verschiedenen Unternehmen, Regionen und Funktionen
- Bestätigte operative Erfolge und Führungsqualitäten, insbesondere unter herausfordernden Geschäftsbedingungen
- Vorbildliche Rolle bei der Umsetzung unserer Unternehmenswerte.
Unabhängig von den oben genannten Kriterien ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Beurteilung der individuellen Persönlichkeit ein entscheidender Faktor für die Bestellung zum Mitglied des Vorstands von HOCHTIEF ist.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Effizienzprüfung)
Zuletzt hat der Aufsichtsrat im Herbst 2018 eine Selbstbeurteilung (Effizienzprüfung) mit einem Fragenkatalog durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden im Aufsichtsrat erörtert und Verbesserungsmaßnahmen besprochen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats (Vorsitz/Mitglieder; Stand 23. Februar 2022):
Nominierungsausschuss
- Pedro López Jiménez (Vorsitzender)
- José Luis del Valle Pérez
- Christine Wolff
Personalausschuss
- Pedro López Jiménez (Vorsitzender)
- Beate Bell
- José Luis del Valle Pérez
- Christine Wolff
- Carsten Burckhardt
- Natalie Drews
- Klaus Stümper
Prüfungsausschuss
- Ángel García Altozano (Vorsitzender)
- José Luis del Valle Pérez
- Patricia Geibel-Conrad
- Luis Nogueira Miguelsanz
- Fritz Bank
- Matthias Maurer
- Nicole Simons
- Klaus Stümper (stellv. Vors.)
Vermittlungsausschuss (§27 Abs. 3 MitbestG)
- Pedro López Jiménez (Vorsitzender)
- Beate Bell
- Matthias Maurer
- Nikolaos Paraskevopoulos
Bezugnahmen auf die Internetseite der Gesellschaft gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB
Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktGGeltendes Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG
Letzter Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG