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Mit größter Sorgfalt

Menschenrechte

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Standards

Wir bekennen uns zu klaren und verbindlichen Standards

Als globaler Infrastrukturkonzern, der nach hohen sozialen, ökologischen und ethischen Grundsätzen arbeitet, ist sich HOCHTIEF seiner Sorgfaltspflicht bewusst und setzt sich für die Achtung und Einhaltung aller international anerkannten Freiheits- und Menschenrechte ein. Die Grundlage hierfür bilden

  • die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN, 1948)
  • der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN, 1966)
  • der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN, 1966)
  • die Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgeerklärung (ILO Kernarbeitsnormen, 1998)
  • das Übereinkommen der Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, 1989)
  • der UN Global Compact (UN, 1999)
  • der britische Modern Slavery Act (2015)
  • das australische Gesetz zur modernen Sklaverei (2018)
  • das niederländische Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit (2019)
  • das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (2021).

Dies haben wir klar und verbindlich in unseren internen Prinzipien formuliert. So verpflichten der HOCHTIEF Code of Conduct die Mitarbeitenden und der Code of Conduct für Vertragspartner unsere Geschäftspartner, die Menschenrechte einzuhalten. Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte haben wir in unserer Grundsatzerklärung nochmals zum Ausdruck gebracht. Dies findet sich auch in unserer Schulungsunterlage für Geschäftspartner „Code of Conduct & Menschenrechte – Unsere Anforderungen an Sie“ wieder, die auch Bestandteil des Lieferantenauswahlverfahrens in Europa ist.

Unser Video zu Menschenrechten zeigt unsere Haltung, unser Ziel und unsere Erwartungen.
HOCHTIEF Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechten

Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechten

PDF (3.3 MB)

HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner und Menschenrechte - Unsere Anforderungen an Sie

PDF (2.7 MB)
Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

PDF (182.4 KB)

Engagement

Unser Engagement richtet sich an unsere eigenen Aktivitäten und die unserer Wertschöpfungskette

Viele Menschen sind – direkt oder indirekt – Teil unserer Projekte. Für sie alle trägt HOCHTIEF Verantwortung. Wir vermeiden jede Situation, die sich negativ auf deren Wohlergehen auswirken könnten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte entlang unserer gesamten Lieferkette, sowie deren Sicherheit und Gesundheit. Das betrifft nicht nur unsere eigenen Mitarbeitenden, Lieferanten, Nachunternehmer und deren Nachunternehmer sowie Joint-Venture-Partner, sondern beispielsweise auch Betroffene, die nur indirekt durch unsere Projekte berührt sind, wie z.B. Anwohner angrenzender Bauprojekte.

Potenzielle Nachunternehmer und Lieferanten aus Ländern, die ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen aufweisen, werden darum mit besonderem Fokus geprüft. So verpflichten wir unsere Partner durch unseren Code of Conduct für Vertragspartner und die dazugehörigen Maßnahmen, dieselben Standards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards bei ihren Partnern durchzusetzen.

Durch eine um das Thema Menschenrechte erweiterte Lieferantenselbstauskunft – die wir gezielt bewerten – möchten wir zusätzlich sicherstellen, dass potenzielle Vertragspartner in ihrem Handeln unsere Anforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte erfüllen.

HOCHTIEF kaufte auch 2023 zum größten Teil Materialien und Dienstleistungen von Nachunternehmern und Lieferanten aus Ländern ein, die in Übereinstimmung mit den UN-Konventionen einen hohen Menschenrechtsstandard aufweisen. In den sehr wenigen Beschaffungsländern, in denen die UN-Konventionen nicht berücksichtigt werden, setzen wir mit unseren Anforderungen eigene Standards.

Risikomanagementsystem Menschenrechte

Due-Diligence-Prozess Menschenrechte

Um Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu verhindern, haben wir potenzielle menschenrechtliche Risiken in unserem Risikomanagement System für Menschenrechte erfasst (Human Rights Corporate Management System - HRCMS), welches sich strukturell an den sieben Grundelementen unseres Compliance Management Systems orientiert.

Im Sinne einer wirksamen Risikoreduktion werden menschenrechts- und umweltbezogene Rechte in einem Gesamtsystem gebündelt, welches auf den unterschiedlichen Elementen Kultur, Ziele, Risiko, Programm, Organisation, Kommunikation und Überwachung/Verbesserung basiert. Die Konkretisierung der Elemente wird im folgenden Human Rights Circle dargestellt:

Risikoanalyse
Die Grundlage zur Identifizierung und Steuerung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken, die u.a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konkretisiert, ist die Risikoanalyse. HOCHTIEF verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz mit dem Ziel, identifizierte Risiken und mögliche negative Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig zu erkennen und angemessen gegenzusteuern. Dabei haben wir in einem ersten Schritt eine risikobasierte Top-down-Länderanalyse durchgeführt. Darin waren die Länder erfasst, in denen der Konzern tätig ist. Die Ergebnisse vermitteln einen Überblick über die Menschenrechtssituation im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext des jeweiligen Landes. In einem zweiten Schritt haben wir für unsere Geschäftsaktivitäten eine Bottom-up Analyse der einzelnen Geschäftsfelder durchgeführt.

Dafür ordneten wir die 30 Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen den nachfolgenden 10 Kategorien zu und identifizierten dann mögliche Szenarien, in denen menschenrechts- und umweltbezogene Risiken auftreten können.

  1. Kulturelle Rechte und geistiges Eigentum
  2. Datenschutz und Privatsphäre
  3. Menschenwürdige Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  4. Freie Meinungsäußerung
  5. Gesundheit und Wohlbefinden
  6. Nutzung von Ländereien und Eigentumsrechte
  7. Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
  8. Schutz der körperlichen Integrität
  9. Vermeidung von Arbeitsausbeutung und moderner Sklaverei
  10. Transparenz und Antikorruption

Zudem haben wir mögliche Szenarien identifiziert, in denen verschiedene soziale Gruppen, die in den unterschiedlichen Phasen unserer Projekte involviert sind, menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken ausgesetzt sein könnten:

  1. HOCHTIEF-Mitarbeitende, einschließlich Zeitarbeitskräfte, Migranten, Studenten und jede andere Art von Arbeitern.
  2. Mitarbeitende in unserer Lieferkette, einschließlich Zeitarbeitskräfte, Wanderarbeiter, Studenten und jede andere Art von Arbeitern.
  3. Geschäftspartner und Kunden: Öffentliche und private Einrichtungen/Unternehmen, die in geschäftlicher Beziehung zu HOCHTIEF stehen, wie z. B. Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer, Nachunternehmer, Joint Ventures und weitere Vertragspartner ("Geschäftspartner")
  4. Lokale Gemeinschaften: Dazu gehören die Anwohner in der Umgebung unserer Projekte, Nutzer und die Zivilgesellschaft.
  5. Gefährdete Gruppen, einschließlich Gastarbeiter, indigene Völker und andere Minderheiten, Jugendliche, Kinder, Frauen und Menschen mit Behinderungen und/oder eingeschränkter Mobilität.


Unsere vorläufigen Ergebnisse haben wir dann mit den Tochtergesellschaften und Vertretern der einzelnen Fachbereiche diskutiert und im Rahmen von Interviews die Erkenntnisse vertieft (Due Dilligence Prozess). Außerdem wurden die Maßnahmen identifiziert, die bereits zur Reduzierung der möglichen Risiken getroffen und implementiert worden sind. Zu diesem Zweck haben wir eine Bestandsaufnahme der existierenden Maßnahmen und Prozesse in den wichtigsten Funktionsbereichen (wie Compliance, Personal, Beschaffung, Projekte und Arbeitssicherheit sowie Umweltschutz) durchgeführt und bewertet, welche davon die identifizierten potenziellen menschenrechts-und umweltbezogenen Risiken verhindern bzw. reduzieren können.

So vereinbaren wir unter anderem Vertragsklauseln mit Lieferanten, Nachunternehmern und Joint-Venture Partnern, in denen menschenrechts- und umweltbezogene  Sorgfaltspflichten im Rahmen der Zusammenarbeit geregelt sind. Zudem schulen wir die Mitarbeitenden –siehe unten – und kommunizieren die Meldemöglichkeiten transparent – siehe unten. Weiterhin haben wir ermittelt, welche Risiken bzw. sozialen Gruppen noch durch Verbesserungsmaßnahmen abgedeckt werden müssen.

HOCHTIEF verfolgt bei der Risikosteuerung einen risikobasierten Ansatz. Daher haben wir auf Grundlage der Risikoanalyse unter Teilnahme aller relevanten Fachbereiche die sog. Salient Human Rights Issues, also die wesentlichen Menschenrechtsthemen ermittelt. Diese sind Grundlage für die jährliche Nachverfolgung der zu überwachenden Maßnahmen und der Berichterstattung. Wir haben die folgenden sieben Salient Human Rights Issues identifiziert:

Maßnahmen

Vorbeugen, Reagieren und Entschärfen

Die bereits bestehenden Möglichkeiten der Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder interne Vorgaben über das webasierte Hinweissystem von HOCHTIEF sowie die externe Hinweishotline unseres Ombudsmanns, können auch als Beschwerdekanäle für die Meldung von (möglichen) Menschenrechtsverstößen genutzt werden. Diese Beschwerdemechanismen sind öffentlich und für alle unsere Stakeholder zugänglich. Jede hinweisgebende Person kann dabei selbst entscheiden, ob eine anonyme Meldung erfolgt. Dadurch ermöglichen wir, dass (potenziellen) Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden können, um entsprechend reagieren zu können.

HOCHTIEF toleriert dabei keinerlei Druck, Zwang oder Repressalien gegen hinweisgebende Personen und Mittler, aber auch alle anderen Personen, die dazu beitragen, regelkonformes Verhalten bei HOCHTIEF zu fördern. Jede hinweisgebende Person, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen meldet, genießt Schutz vor Repressalien jedweder Art, die sich – wenn auch lediglich mittelbar – auf die Meldung zurückführen lassen. HOCHTIEF stellt damit sicher, dass keiner hinweisgebenden Person aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Vorgaben ein Nachteil im Unternehmen oder im Geschäftsverkehr mit HOCHTIEF erwächst.

Die Meldemöglichkeiten werden auf unserer Compliance-Seite aufgeführt.

Verfahrensordnung HOCHTIEF-Hinweissystem

Verfahrensordnung HOCHTIEF-Hinweissystem

PDF (500.9 KB)

Mitarbeitende sensibilisieren

Durch die interne Veröffentlichung unseres Videos zum Umgang mit Menschenrechten bei HOCHTIEF, werden die Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert. Darüber hinaus ist das Thema Menschenrechte Gegenstand unserer WebTrainings sowie der Projektstart- Bauleiter-und Projektleiterschulungen, die regelmäßig in der Division Europe stattfinden. In unseren Divisions Americas und AsiaPacific werden E-Learnings zu ausgewählten, menschenrechtlichen Themen durchgeführt. Ferner wurde erstmals in 2023 ein eigens verpflichtend durchzuführendes E-Learning für Menschenrechte ausgerollt. Das Thema ist darüber hinaus Bestandteil des für jeden Mitarbeiter verpflichtenden HOCHTIEF Code of Conduct-E-Learnings.

HOCHTIEF hat eigens eine Plakat- und Flyerkampagne für alle Niederlassungen der europäischen Einheiten entwickelt und durchgeführt, die den Themen Compliance, Menschenrechte und die Sensibilisierung für das HOCHTIEF Hinweissystem Aufmerksamkeit schenken.

Das System verbessern und überwachen

Im Rahmen von Stakeholder Initiativen setzt sich HOCHTIEF schon seit Langem für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Ein Beispiel hierfür ist die Verpflichtung des Konzerns zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Mitgliedschaft beim UN-Global Compact, die das Unternehmen gemeinsam mit mehreren Gewerkschaftsföderationen im Jahr 2000 unterzeichnet hat. Im Rahmen eines 2022 stattgefundenen gemeinsamen Workshops mit Bauleitern unterschiedlichster Projekte, wurde die Verbesserung von Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Kinderarbeit und Modern Slavery diskutiert und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Menschenrechts- und umweltbezogene Rechte sind seit 2022 gezielt Teil der jährlich stattfindenden Compliance Audits. In Interviews und Stichproben wurden entsprechende Risiken und Maßnahmen analysiert und auf Verbesserung überprüft.

Darüber hinaus steht HOCHTIEF in ständigem Austausch mit Verantwortlichen für Menschenrechte anderer Unternehmen und ist in Peer-Learning-Groups engagiert, um das Wissen zu vermitteln und sein eigenes System weiterzuentwickeln.

Die Betrachtung und Überprüfung unserer Risiken erfolgt von nun an jährlich, um unsere Maßnahmen und unser Risikomanagement regelmäßig verbessen zu können. Von den einzelnen Maßnahmen berichtet der Chief Human Rights Officer regelmäßig an das Management und den Vorstand.

David Wilbers

HOCHTIEF
Chief Human Rights Officer
Alfredstraße 236
D-45133 Essen
Tel.: +49 201 824-1962
compliance@hochtief.de