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HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Schiedsgerichtsentscheidung mit einer Auswirkung von 195 Millionen EUR auf den nominalen Konzerngewinn als außerordentlicher Einmaleffekt

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Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft (HOCHTIEF) ist heute über die Entscheidung in einem langjährigen Schiedsgerichtsverfahren über ein Altprojekt aus 2012, das den Bau eines Wasserkraftwerkes in Chile zum Gegenstand hatte, informiert worden. HOCHTIEF hat sich bereits 2017 aus dem chilenischen Baumarkt zurückgezogen. Eine Tochtergesellschaft der Division HOCHTIEF Europe war an dem Bau-Joint Venture beteiligt. Die Entscheidung wird einen negativen außerordentlichen Einmaleffekt auf den nominalen Konzerngewinn von HOCHTIEF haben, und zwar in Höhe von rund 195 Millionen EUR (einschließlich der zuerkannten Klageforderung, Zinsen, Rechtskosten und weitere Kosten), wovon ca. 146 Millionen EUR eine Auswirkung auf den Cashflow haben. Die Guidance für den operativen Konzerngewinn in Höhe von 410-460 Millionen EUR bleibt unverändert, da der operative Konzerngewinn keine außergewöhnlichen Einmaleffekte beinhaltet. Die Gesellschaft analysiert derzeit Maßnahmen, einschließlich außerordentlicher Erträge auf Konzernebene, um die entsprechende Auswirkung abzumildern. Außerdem prüft das Joint Venture Optionen, die gerichtliche Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de