Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat HOCHTIEF 07.02.2012 in einem kurzen Brief mitgeteilt, dass sie die von renommierten externen Gutachtern errechneten Überbelastungen der Dachkonstruktion nicht nachvollziehen und zuordnen kann. Sie kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Dachkonstruktion der Elbphilharmonie sicher sei. Ausführlichere Erläuterungen für diesen Standpunkt teilt die BSU nicht mit.
HOCHTIEF teilt diese Einschätzung der Behörde nicht. Die Bedenken des Unternehmens gegen die Statik sind bis heute nicht ausgeräumt. Die von HOCHTIEF beauftragten Gutachter sind führende Statikexperten, die sich seit 2009 intensiv mit der Überprüfung der Dachkonstruktion beschäftigt haben. In zahlreichen Simulationen und Berechnungen kommen sie zu dem Ergebnis, dass für die Stahl-Beton-Konstruktion die geforderten Sicherheiten nicht nachgewiesen werden können. Sie weisen diese Probleme örtlich und rechnerisch klar zu. Vor diesem Hintergrund kann eine Gefahr für die Sicherheit nicht ausgeschlossen werden.
Auch Folgeschäden, zum Beispiel Risse in der Konstruktion und im Ausbau, sind möglich. HOCHTIEF kann die Haltung der Stadt nicht nachvollziehen. Bis heute weigert sich die Elbphilharmonie Bau KG, eigene Berechnungen und Stellungnahmen vorzulegen. Der Prüfingenieur, der laut Gesetz nur einen Prüfauftrag hat, musste selbst bereits zahlreiche Änderungen an der mangelhaften Statik vornehmen.
Mit der jetzt vorliegenden Stellungnahme der BSU sind die Bedenken für HOCHTIEF nicht ausgeräumt. Wir sind trotzdem bestrebt, die Arbeiten am Dach so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und prüfen dazu alle Optionen und Haftungsfragen.