Das Landgericht Hamburg hat die Klage der Elbphilharmonie KG in zwei wesentlichen Punkten für unzulässig erklärt:
In einem dritten Punkt hat das Gericht die Klage zugelassen. Damit beginnt die Verhandlung der Hauptsache. Es geht um die Feststellung, welchen Anteil die Stadt Hamburg und HOCHTIEF an den bisherigen Terminverzögerungen haben. Danach entscheidet sich, ob dem Bauherrn Elbphilharmonie KG gegen HOCHTIEF wegen der eingetretenen Fristüberschreitungen Schadensersatzansprüche zustehen.
Wir werden vor Gericht darlegen, dass HOCHTIEF nicht für diese Verzögerungen verantwortlich ist. Das ergibt sich bereits daraus, dass HOCHTIEF bis heute durch Planungsverzüge und andere durch die Elbphilharmonie KG verursachte Bauablaufstörungen die Elbphilharmonie gar nicht fertigstellen kann.
Jüngstes Beispiel: Erst am vergangenen Dienstag und Mittwoch hat der Generalplaner über Tausend Planunterlagen mit zum Teil erheblichen Leistungsänderungen an HOCHTIEF übergeben. Wir prüfen zurzeit die Auswirkungen. Schon jetzt ist erkennbar, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden sollen und weitere Mehrkosten entstehen werden.
Weitere Folge der Planungsänderungen: Bereits erbrachte Bauleistung muss möglicherweise wieder zurückgebaut werden. Ein Ende der Planungsänderungen ist nicht in Sicht: Die Architekten haben die Planung als noch nicht vollständig und abschließend erklärt.
Aus diesem Grund hat HOCHTIEF erst in der vergangenen Woche Klage mit dem Ziel eingereicht, von der Elbphilharmonie KG erhobene Ansprüche wegen angeblicher Fristüberschreitungen abzuwehren. HOCHTIEF ist sehr optimistisch, in beiden Klageverfahren durch das Landgericht bestätigt zu werden.