HOCHTIEF hat der Stadt Hamburg einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der einen Weiterbau am Saaldach der Elbphilharmonie ermöglicht. Er sieht vor, dass HOCHTIEF technische Nachrüstungen an der Dachkonstruktion plant und durchführt, die nach Ansicht des Unternehmens die Sicherheit gewährleisten.
Parallel zu den Bauarbeiten lässt HOCHTIEF in einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren klären, ob die Nachrüstungen an der Konstruktion technisch notwendig waren, um die erforderlichen Sicherheiten herzustellen und Folgeschäden wie Rissbildungen zu vermeiden. Hintergrund: Der städtische Bauherr und die prüfende Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sind der Meinung, dass eine solche Ertüchtigung nicht erforderlich sei.
Vorstandsmitglied Rainer Eichholz: "Unser Lösungsvorschlag ermöglicht den Weiterbau. Gleichzeitig wahren alle Beteiligten ihre Rechtsposition. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Stadt dem Vorgehen zustimmen und aktiv mitarbeiten wird."
HOCHTIEF hat in der vergangenen Woche Akten bei der BSU eingesehen, um die Gründe für eine Zurückweisung der Bedenken zu prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die Prüfbehörde nicht alle vorgelegten Fakten von HOCHTIEF berücksichtigt und von HOCHTIEF vorgetragene Sachverhalte nicht bewertet hat.
Dies führt nach Ansicht von Rechtsexperten dazu, dass HOCHTIEF-Mitarbeiter im Falle eines Unfalls als Folge der vorliegenden mangelhaften Statik strafrechtlich haftbar gemacht werden könnten. Eine Ertüchtigung der Konstruktion, wie HOCHTIEF sie vorschlägt, ist zwingend erforderlich, um die strafrechtlichen Konsequenzen auszuschließen.
Auch zu vielen anderen strittigen Punkten hat HOCHTIEF der Kultursenatorin konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet und ist zuversichtlich, dass damit die strukturellen Probleme schnell gelöst werden können.